Bundeswehrsoldaten

Seit dem 16. September 2013 ist die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Kraft. Auf dieser Grundlage können Psychologische Psychotherapeuten, die in Privatpraxen tätig sind, Soldaten behandeln. Dazu ist eine Überweisung durch den Truppenarzt notwendig. Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Die Behandlung kann auf Grundlage des Behandlungsausweises (gleichzeitig Genehmigung zur Psychotherapie und Kostenübernahmeerklärung) bis zur Höchstdauer von 25 Sitzungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist nach der Übermittlung eines ausführlichen Berichts möglich.