Selbstzahler

Ihr Vorteil ist, dass Ihre Psychotherapie sofort und ohne jede Formalitäten begonnen werden kann. Ihre Behandlung wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies kann bei Ihnen von Bedeutung sein, wenn Sie in Zukunft eine Verbeamtung, einen Wechsel der Krankenkasse oder einen Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Bei Selbstzahlern richtet sich mein Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 3,0 fachen Faktor. In der Regel beträgt das Honorar 131,15 € pro Therapiesitzung à 50 Minuten. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.